Eugen Richter
1838-1906









Homepage

Einleitung

Biographie

Reden

--->Schriften

Ansichten

Hintergrund

Rezeption

Literatur

Bilder

Links

Email

 


 
Politisches ABC=Buch
9. Auflage, 1898

 
 

Abrüstung. [S.5] Die Nationalliberalen greifen, wenn sie sonst in Verlegenheit sind, der Freisinnigen Volkspartei etwas vorzuwerfen, bis auf das Jahr 1869 zurück, indem sie der damaligen Fortschrittspartei den Antrag Virchow vorhalten, welcher am 21. Oktober 1869 im preußischen Abgeordneten=[S.6]=hause die Regierung auffordern wollte, dahin zu wirken, daß die Ausgaben der Militärverwaltung des Norddeutschen Bundes beschränkt würden und daß durch diplomatische Verhandlungen eine allgemeine Abrüstung herbeigeführt würde. -- Der Antrag wurde veranlaßt durch die neuen Steuern, welche im Jahre 1869 im Reichstag und in Preußen (25 Proz. Zuschlag) verlangt wurden zur Bestreitung der erhöhten Militärausgaben. Es wird fälschlich so dargestellt, als ob die Fortschrittspartei durch diesen Antrag bezweckt habe, die Wehrkraft Deutschlands zu schwächen und damit für den 7 Monate später ausbrechenden Krieg mit Frankreich unzureichend zu machen. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß der Antrag, wie schon der Wortlaut besagt, nicht eine einseitige deutsche, sondern eine allgemeine Abrüstung herbeiführen wollte. Der Sinn des Antrages ging auch keineswegs dahin, die Kriegsfähigkeit zu vermindern, sondern bezog sich nur auf das Friedensheer unbeschadet der Kriegstüchtigkeit und Kriegsstärke. Sehr treffend hat dies der damalige französische Militärbevollmächtigte in Berlin, Oberst v. Stoffel, erkannt. Er berichtete nach seinen später herausgegebenen Briefen über diesen Antrag seiner Regierung nach Paris, daß die Antragsteller die Notwendigkeit und die Vorteile der permanenten Armee zugeben, aber sagen, daß die Regierungen ihren Zweck verkennen und denselben mit weniger Kosten ebenfalls erreichen würden. In dieser Absicht sei der Antrag gestellt, um die Regierungen zur Verminderung der militärischen Ausgaben zu veranlassen. "Aber es ist immerhin bemerkenswert" -- schreibt Oberst v. Stoffel -- "ohne dabei die Forderung einer wirklichen Entwaffnung zu stellen." Dies gehe auch schon aus dem nicht gleichbedeutend mit Entwaffnung gewählten Ausdruck "Abrüstung" hervor.
 
     Ebenso führte Virchow selbst am 5. November 1869 zur Begründung seines Antrages folgendes aus: "Um einem Mißverständnis vorzubeugen, will ich gleich hier bemerken, daß wir ja niemals die Kriegsfähigkeit Preußens oder Norddeutschlands haben vermindern wollen, daß wir jedoch immer der Meinung gewesen sind, daß diese Kriegsfähigkeit nicht an diejenige Höhe der stehenden Armee geknüpft ist, wie sie gegenwärtig vorhanden ist, daß dieselbe Kriegsfähigkeit, dieselbe Zahl in der Ausbildung der Mannschaften erreicht werden kann auch bei einer geringeren Ziffer des stehenden Heeres, also bei einer erheblichen Ermäßigung der Militärausgaben."
 
     Thatsächlich hat sich übrigens aus den dem Reichstage 1874 mitgeteilten amtilichen Uebersichten später ergeben, daß die Regierung gerade 1868-1869 aus Ersparnisrücksichten die Friedenspräsenz der Armee durch Beurlaubungen erheblich vermindert hatte. Auch kann heute nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit Niemand bestreiten, daß selbst durch Entlassung des ganzen dritten Jahrgangs die Kriegsfähigkeit damals nicht vermindert wordem wäre.