Eugen Richter
1838-1906









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Politisches ABC=Buch
9. Auflage, 1898

 
 

Arbeiter. [S.23] Das Programm der Freisinnigen Volkspartei enthält in Bezug auf Fragen, welche vorwiegend die Arbeitnehmer interessieren, zur freiheitlichen Ausgestaltung eine große Zahl von Forderungen. Siehe darüber den Wortlaut des Programms unter „Freisinnige Volkspartei“. Entsprechend dem Programm sind die Abgeordneten der Freisinnigen Volkspartei stets eingetreten für die Erhaltung des bestehenden Reichswahlrechts (siehe „Wahlrecht“) und für die Sicherung der Wahlfreiheit nicht bloß durch Bewilligung von Diäten (siehe „Diäten“) sondern auch durch strenge Verurteilung unzulässiger Wahlbeeinflussungen der Arbeiter durch die Arbeitgeber. Die Freisinnige Partei hat für das Arbeiterschutzgesetz von 1891 gestimmt, hauptsächlich wegen der Bestimmungen desselben zur Einschränkung der Kinder- und Frauenarbeit (siehe „Arbeiterschutzgesetz“). Die Freisinnige Volkspartei vertritt die Koalitionsfreiheit und haben ihre Mitglieder gegen die Verlängerung des Sozialistengesetzes gestimmt (siehe „Sozialistengesetz“), unbeschadet ihres Widerspruchs gegen die von den Sozialisten beabsichtigte Umgestaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung.

Ebenso stimmten dieselben im preußischen Abgeordnetenhaus am 24. Juli 1897 in der Novelle zum Vereinsgesetz gegen das sogenannte kleine Sozialistengesetz (siehe „Vereinsgesetz“). Die Freisinnige Volkspartei tritt für das freie Vereinigungswesen der arbeitenden Klassen ein. Die freisinnigen Abgeordneten haben deshalb die Ausdehnung des Zwangskassenwesens auf dem Gebiete der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Invalidenversicherung bekämpft. Die Freisinnige Volkspartei sieht in dem Krankenkassengesetz von 1884 und der Novelle dazu von 1892 eine Schädigung der Entwickelung des freien Hilfskassenwesens. Die Freisinnige Partei hat die Abwälzung der Unfallentschädigungen inbetrefs der Krankenpflege während der ersten 13 Wochen nach dem Unfalle durch das neue Unfallversicherungsgesetz bekämpft. Die Freisinnige Partei trat für die volle Entschädigung der Unfälle durch die Arbeitgeber ein, wollte aber die Ausführung dieser Entschädigungspflicht nicht dem Monopol von Berufsgenossenschaften übertragen sehen. Die Freisinnige Partei hat gegen das neue Invaliditätsversicherungsgesetz gestimmt, weil eine derartige Versicherung für große Klassen der davon betroffenen Personen überhaupt nicht zweckmäßig ist, [S.24] für andere Arbeiter nicht zureichend erscheint, eine Verminderung der anderweitigen Fürsorge für alte und invalide Arbeiter befürchten läßt und die Arbeiter das Linsengericht des Rentenanspruchs erkaufen läßt durch eine weitgehende obrigkeitliche Kontrole über ihre persönlichen Verhältnisse.

Die Freisinnige Volkspartei ist entsprechend ihrem Programm für die Verkürzung der Arbeitszeit durch die Gesetzgebung in solchen Gewerbszweigen, in welchen durch die Dauer der Zeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Sie erachtet aber die unter Berufung hierauf erlassene Bäckereiverordnung (siehe „Bäckereiverordnung“) für durchaus abänderungsbedürftig. Auch widerstrebt ihr die allgemeine, schablonenhafte Regelung der Schlußzeit in offenen Verkaufslokalen durch die Gesetzgebung (siehe „Ladenschlußzeit“). — Die Freisinnige Volkspartei ist gegen die Einführung eines allgemeinen Maximalarbeitstages, weil eine solche Maximalarbeitszeit, wenn sie der ohnehin thatsächlich im Durchschnitt stattfindenden Arbeitszeit entspricht, nur eine papierne Bedeutung hat und das diskretionäre Ermessen der Polizeibehörde erweitert, während eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit im Wege der Gesetzgebung die Arbeiter selbst unter Verminderung des Lohnes schädigen und der natürlichen, ohnehin auf allmähliche Verkürzung der Arbeitszeit gerichteten Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in einer für die gesammte Volkswirtschaft nachteiligen Weise vorgreifen würde (siehe darüber „Maximalarbeitstag“).

Die Freisinnige Volkspartei will die Freizügigkeit der Arbeiter, d. h. das Recht, dort zu arbeiten, wo man am besten bezahlt und behandelt wird, nicht angetastet sehen, verwirft auch die von den Konservativen angestrebte Erschwerung des Wechsels des Arbeitsverhältnisses und der Aufsuchung anderer Arbeitsgelegenheiten an fremden Orten (polizeiliche Atteste, Verteuerung der Eisenbahnfahrt u. s. w.). Die Freisinnige Volkspartei will den Arbeitern die Erwerbung von Grundbesitz erleichtern, insbesondere im Wege der Parzellirung durch Einschränkung des Besitzes zur toten Hand, Verkauf der Staatsdomänen und Aufhebung der Familienfideikommisse. Die Freisinnige Volkspartei erblickt in jeder Einschränkung der Gewerbefreiheit und in jeder Maßnahme, welche darauf abzielt, die Innungen zu Zwangskorporationen umzugestalten, Beschränkungen der Erwerbsfreiheit der Arbeiter (siehe „Handwerkerorganisation“). Die Freisinnige Volkspartei ist für gesetzliche Anerkennung der auf Selbsthilfe begründeten Vereinigungen, darunter auch der Gewerkvereine, (siehe „Gewerkvereine“) und für Förderung der allgemeinen und technischen Bildung der arbeitenden Klassen.

Die Freisinnige Volkspartei hat insbesondere im Interesse der Arbeiter die Steigerung der Militärlasten durch Erhöhung der Friedenspräsenzstärke in der Militärvorlage von 1892/93, und zwar auch nach der Auflösung des Reichstags im Mai 1893 bekämpft (siehe „Militärfragen“). Andrerseits sind die freisinnigen Abgeordneten stets für die Verkürzung der Dienstzeit im Frieden für diejenigen eingetreten, welche nicht das Einjährig-Freiwilligen-Privilegium erlangen können.

Die freisinnigen Abgeordneten haben insbesondere im Interesse der Arbeiter die fortgesetzte Erhöhung der indirekten Steuern im Reiche bekämpft, namentlich gegen die höhere Belastung notwendiger Lebensmittel durch [S.25] Zölle und Verbrauchssteuern, wie des Petroleums, Kaffee, Schmalz, Speck, Eier usw. gestimmt. Die freisinnigen Abgeordneten haben den Getreidezoll bekämpft, weil derselbe zum Vorteil der Grundrente insbesondere den Arbeitern das Brot in beträchtlicher Weise verteuert. Ebenso bekämpfen die freisinnigen Abgeordneten den Antrag Graf Kanitz (siehe „Kanitz, Antrag“), weil derselbe auf einem Umwege durch Monopolisirung und Verteuerung der Getreideeinfuhr dieselbe Getreideverteuerung wie die Getreidezölle bezweckt. Die Freisinnige Volkspartei bekämpft auch die industriellen Schutzzölle, welche zur Erhöhung des Arbeitslohnes im Allgemeinen nicht beitragen, den Verbrauch auch des Arbeiters vielfach verteuern und eine ungesunde Ausdehnung einzelner Fabrikationszweige befördern, die auf die Dauer auch den in denselben beschäftigten Arbeitern zum Nachteil gereicht.

Dagegen hat die Freisinnige Volkspartei für die geltenden Handelsverträge gestimmt, weil dieselben geeignet sind, den internationalen Warenaustausch zu erleichtern, den Absatz deutscher Produkte und Fabrikate zu fördern und den Konsum insbesondere auch der Arbeiter in mancher Beziehung wohlfeiler zu gestalten. Die Freisinnige Volkspartei hat alle Kraft darein gesetzt, es zu verhindern, daß die Mehrkosten des neuen Militärgesetzes von 1893 durch neue Verbrauchsabgaben gedeckt werden. Die Ablehnung der 1893 und 1894 seitens der Regierung beantragten Tabakfabrikatsteuer (siehe „Tabaksteuer“) ist wesentlich auch der Freisinnigen Volkspartei zu verdanken.

Die Freisinnige Volkspartei bekämpft in der Währungsfrage die Bestrebungen der Bimetallisten, weil die Einführung eines minderwertigen Silbergeldes, abgesehen von allgemeinen Schädigungen der Volkswirtschaft, insbesondere auch den Arbeitern zum Nachteil gereichen würde. Denn die Geldverschlechterung müßte eine allgemeine Preissteigerung zur Folge haben, welcher die Löhne durch entsprechende Erhöhung erst nach einer langen und für den Arbeiter überaus nachteiligen Uebergangszeit folgen würden. Ueber die Stellung der Konservativen und der Sozialisten zu den Arbeitern siehe “Konservative“ und „Sozialisten“.

Die Freisinnige Volkspartei brachte schon in der Session 1893/94 einen Antrag ein, zeitgemäß die Rechtsverhältnisse der in Haus- und Landwirtschaft beschäftigten Personen, welche nicht der Gewerbeordnung oder dem Handelsgesetzbuch unterstellt sind, zu regeln. In der Sitzung vom 11. März 1897 wurde im Reichstag ein Antrag der Freisinnigen Volkspartei (Lenzmann) angenommen, die Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Rechtsverhältnisse zwischen den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Arbeitern sowie dem Gesinde einerseits und deren Arbeitgebern andererseits reichsgesetzlich geregelt werden. Auch hat die Freisinnige Volkspartei in dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei dem Kapitel des Dienstvertrages für die in dasselbe aus der Initiative des Reichstages eingeflochtenen Arbeiterschutzbestimmungen gestimmt. Siehe darüber und über die Verdächtigungen der Freisinnigen Volkspartei seitens der Sozialdemokratie in Bezug auf die Reform der Gesindeordnungen unter „Gesinderecht“.