Eugen Richter
1838-1906









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Politisches ABC=Buch
9. Auflage, 1898

 
 

Auswanderungsgesetz. [S.33] Im Jahre 1897 ist im Reichstag ein Auswanderungsgesetz angenommen worden, gegen welches die Freisinnigen und die Sozialdemokraten gestimmt haben, weil dadurch die Unernehmer der Beförderung von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern geradezu wie der Vogel auf den Zweig gesetzt und dem Gutdünken des Reichskanzlers überwiesen werden. Die Erlaubnis soll an Unternehmer nur für bestimmte Länder, Teile von solchen oder für bestimmte Orte und im Falle überseeischer Beförderung nur für bestimmte Einschiffungshäfen erteilt und jeder Zeit beschränkt oder widerrufen werden können. Es werden aber die Beweglichkeit und der Unternehmergeist der Rhederei gelähmt und unterbunden, wenn für das Unternehmen, für seine Ausdehnung auf neue Gebiete, für das Anlaufen eines neuen Hafens vorgängig die obrigkeitliche Genehmigung eingeholt und wenn mit der Möglichkeit gerecht werden muß, daß die Genehmigung gelegentlich, und zwar aus von der Betriebsführung unabhängigen Gründen beschränkt oder zurückgenommen werden kann. Dazu kommt, daß nach der Begründung des Gesetzes Hauptzweck desselben ist das Bestreben, die Auswanderung zu leiten und abzulenken beispielsweise von Nordamerika nach Südamerika.