Politisches
ABC=Buch
9. Auflage, 1898
Auswanderungsgesetz. [S.33]
Im
Jahre 1897 ist im Reichstag ein Auswanderungsgesetz angenommen worden,
gegen welches die Freisinnigen und die Sozialdemokraten gestimmt haben,
weil dadurch die Unernehmer der Beförderung von Auswanderern nach
außerdeutschen Ländern geradezu wie der Vogel auf den Zweig
gesetzt und dem Gutdünken des Reichskanzlers überwiesen werden.
Die Erlaubnis soll an Unternehmer nur für bestimmte Länder, Teile
von solchen oder für bestimmte Orte und im Falle überseeischer
Beförderung nur für bestimmte Einschiffungshäfen erteilt
und jeder Zeit beschränkt oder widerrufen
werden können. Es werden aber die Beweglichkeit und der Unternehmergeist
der Rhederei gelähmt und unterbunden, wenn für das Unternehmen,
für seine Ausdehnung auf neue Gebiete, für das Anlaufen eines
neuen Hafens vorgängig die obrigkeitliche Genehmigung eingeholt und
wenn mit der Möglichkeit gerecht werden muß, daß die Genehmigung
gelegentlich, und zwar aus von der Betriebsführung unabhängigen
Gründen beschränkt oder zurückgenommen werden kann. Dazu
kommt, daß nach der Begründung des Gesetzes Hauptzweck desselben
ist das Bestreben, die Auswanderung zu leiten
und abzulenken beispielsweise von Nordamerika
nach Südamerika.
|