Botschaft,
kaiserliche. [S.62]
Viel Aufhebens wird gemacht von der
Botschaft, mit welcher
am 17. November 1881 der Reichstag
eröffnet wurde. Es ist viel von dem Geist
dieser Botschaft die Rede. Dieselbe wird sogar
als ein Testament des
verstorbenen Kaisers Wilhelm I. in
sozialpolitischer Beziehung bezeichnet.
Fürst Bismarck aber hat nach dem Tode des
Kaisers bei jeder Gelegenheit
hervorgehoben, daß die Gedanken der
Botschaft seine eigenen Gedanken seien und
es ihm nur gelungen sei, den verstorbenen
Kaiser Wilhelm für dieselben zu
gewinnen. Die Botschaft erörtert das
Gesetzgebungsprogramm der damals
bevorstehenden Reichztagssession und spricht
nur in ihrem mittleren Teil von
den der Reichsgesetzgebung obliegenden
Aufgaben zur posi tiven Förderung des
Wohles
der Arbeiter. Die Heilung der sozialen
Schäden sei nicht ausschließlich im
Wege
der Repression sozialdemokratischer
Ausschreitungen zu suchen. Durch positive
Förderung des Wohles der Arbeiter seien
dem Vaterland neue und dauernde
Bürgschaften seines inneren Friedens und
den Hülfsbedürftigen
größere Sicherheit
und Ergiebigkeit des Beistands, [S.63]
auf den sie Anspruch haben, zu gewähren.
In
diesem Sinne werden Gesetzeentwürfe
über Unfallversicherung,
Krankenversicherung
und Invaliditätsversicherung
erwähnt, zu deren Durchführung es
der Eröffnung
neuer Mittel, insbesondere der Einführung
des Tabaksmonopols bedürfe. Neben den
vorstehenden allgemeinen Betrachtungen ist das
Tabaksmonopols der einzige unmittelbar
greifbare Vorschlag in dieser Botschaft.
Bekanntlich wurde auch 1882 im
Reichstag der Versuch zur Einführung des
Tabaksmonopols gemacht.