Eugen Richter
1838-1906













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Politisches ABC=Buch
9. Auflage, 1898

 
 

Reaktion. [S.282] Unter Reaktion ist das Bestreben zu verstehen, Zustände in der Gesetzgebung und Verwaltung wieder einzuführen, welche zu den veränderten Verhältnissen und dem Fortschritt der Zeit nicht mehr passen und durch neuere Gesetze beseitigt und zurückgedrängt worden sind. Eine solche Reaktionsperiode bestand in Deutschland unmittelbar nach 1848 von 1850 bis 1858. Dieselbe wurde erst durch den Thronwechsel in Preußen unterbrochen. Eine neue Reaktionsperiode begann in Deutschland nach den Attentaten von Sozialisten im Jahre 1878 mit dem Sozialistengesetz. Dieselbe ergriff demnächst auch die wirtschaftliche Gesetzgebung in der Wiederherstellung aufgehobener Beschränkungen inbezug auf die Gewerbefreiheit, Zinsfreiheit, Erweiterung der Polizeibefugnisse im Konzessionswesen. Im Zollwesen machte sich diese Reaktion durch die Vermehrung und Erhöhung der Schutzzölle seit 1879 geltend, im Steuerwesen durch Vermehrung und Erhöhung der Verbrauchsabgaben im Reich. In der Landesgesetzgebung wurde die Selbstverwaltung der Kommunalverbände durch Verstärkung der Aufsichtsrechte, durch Nichtbestätigung und sonstige Ausschließung politisch anders Gesinnter von öffentlichen Aemtern eingeschränkt.
 
     Nachdem mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes i. J. 1890 auf politischem Gebiete und mit den neueren Handelsverträgen 1892 bis 94 auf handelspolitischem Gebiete eine entgegengesetzte Strömung sich anzubahnen schien, ist seit Ende 1894 die Reaktion wieder schärfer hervorgetreten in der Umsturzvorlage (s. "Umsturzvorlage") zur Beschränkung der Meinungsäußerung durch neue Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, 1897 durch die Versuche im preußischen Landtag zur Einschränkung des Vereins= und Versammlungsrechts und auf wirtschaftlichem Gebiete durch gewerbepolizeiliche Beschränkungen und Zwangsorganisationen des Handwerks in den Novellen von 1896 und 97 zur Gewerbeordnung.